Corona Schnelltest vs. Corona Selbsttest vs. PCR-Test – Was ist was?
Durch die ansteigenden Covid-19-Infektionszahlen wird ein regelmäßiges Testen wieder zunehmend relevant. Einhergehend damit fragen Sie sich vielleicht, welche Testart für Ihre individuelle Situation besonders geeignet ist. Wir bringen Licht ins Dunkle und informieren Sie über die wesentlichen Eigenschaften der Testarten, damit Sie eine Entscheidung darüber treffen können, welche Testart in Ihrem Fall empfehlenswert ist: ein Selbsttest zu Hause, ein Schnelltest in einer offiziellen Teststelle oder ein PCR-Test. Darüber hinaus klären wir wichtige Fragen zu der Verlässlichkeit der Selbsttests und den Anforderungen, die für einen kostenlosen Bürgertest erfüllt sein müssen.
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Corona Schnelltest für Laien: Der Selbsttest
Bei Corona Selbsttests handelt es sich um eine Schnelltests-Variante, die für den Privatgebrauch geeignet ist. Auch Personen ohne Schulung können Tests dieser Art zu Hause durchführen, ohne dass eine Auswertung durch ein Labor erforderlich ist. Es handelt sich bei diesem Corona Schnelltest um ein frei verkäufliches Produkt, dass Sie in Apotheken, Supermärkten, Drogerien sowie in unserem Online-Shop erwerben können.
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Zuverlässigkeit des Schnelltests für Privatpersonen
Um ein möglichst genaues Ergebnis zu erhalten, ist es sehr wichtig, dass Sie den Test korrekt durchführen. Jeder Packung liegt eine genaue Anwendungsanleitung bei. Beachten Sie dabei stets die korrekte Reihenfolge der Schritte, die Einwirkzeit des Probetupfers in der Lösung sowie die Tropfenzahl für die Testkassette. Wichtig ist weiterhin, dass Sie das Testergebnis nach der vorgegebenen Zeit von der Testkassette ablesen, die in der Regel 10-15 Minuten beträgt.
Neben der korrekten Durchführung ist auch die Viruslast der getesteten Person ausschlaggebend. Während PCR-Tests auch eine geringe Viruslast erkennen können, die mit einem hohen CT-Wert einhergeht, schlagen Corona Selbsttest besonders genau bei einer hohen Viruslast und einem entsprechend niedrigen CT-Wert an.
Bedeutung des CT-Wertes:
Die erforderliche Zyklenzahl für den Nachweis des Coronavirus zeigt sich bei der Untersuchung einer PCR-Probe. Diese wird dabei durch den CT-Wert, dessen Abkürzung „CT“ für das englische Wort „cycle-theshold“ steht, angegeben. Ein niedriger CT-Wert bedeutet demnach, dass weniger Zyklen erforderlich sind, bis das SARS-CoV-2 nachgewiesen werden kann und eine hohe Viruslast vorliegt. Eine Person mit einer hohen Anzahl an Viren gilt als besonders ansteckend.
Beachten Sie bitte, dass ein negatives Testergebnis Ihres Selbsttests nur eine Momentaufnahme darstellt. Die empfohlenen Hygieneregeln, das Abstandhalten und das Tragen einer medizinischen Maske sollten Sie nach Möglichkeit weiterhin stets einhalten. Das gilt speziell dann, wenn Sie zuvor Kontakt zu einer Person hatten, die unter einer Infektion mit dem Coronavirus leidet oder Sie selbst Symptome bemerken. Im letzteren Fall ist es dringend zu empfehlen, Ihren Hausarzt zu kontaktieren, da möglicherweise eine noch zu niedrige Viruslast vorliegt, die der Selbsttest nicht erkennt.
Das Vorgehen bei einem positiven Corona Selbsttest ist abhängig davon, ob Sie unter Symptomen leiden oder nicht.
Positiver Selbsttest + symptomfrei:
Sobald Sie einen Corona Schnelltest zu Hause durchgeführt haben, der ein positives Ergebnis anzeigt, Sie jedoch symptomfrei sind, empfehlen wir Ihnen, eine offizielle Teststelle aufzusuchen. Zur Bestätigung des Testergebnisses führt eine geschulte Fachkraft einen Corona Schnelltest durch. Das Testergebnis erhalten Sie in der Regel per Mail oder als App-Benachrichtigung.
Positiver Selbsttest + Symptome:
Spätestens dann, wenn Sie unter Symptomen leiden, die für eine Infektion mit Coronaviren sprechen, sind Selbsttests das erste Mittel der Wahl. Sollte das Ergebnis positiv ausfallen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hausarzt, um ein weiteres Vorgehen abzustimmen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Schnelltest per Nasenabstrich
Nachfolgend stellen wir Ihnen das allgemeine Vorgehen für die Durchführung eines Schnelltests per Nasenabstrich vor. Die konkreten Anweisungen können sich je nach Test leicht unterscheiden. Schauen Sie, nachdem Sie Ihren Corona Schnelltest gekauft haben, vor der Testdurchführung daher in der Packungsbeilage des von Ihnen verwendeten Tests nach. Beachten Sie, dass es noch weitere Schnelltestvarianten gibt, z. B. den Spucktest oder den Lolli-Test. Informationen dazu finden Sie in unserem Abschnitt zu den unterschiedlichen Testarten.
- Beginnen Sie mit der Probenentnahme, indem Sie eine Probe aus ihrer Nasenhöhle entnehmen.
- Führen Sie den Abstrichtupfer mit der enthaltenen Probe in das Extraktionsröhrchen ein und tunken Sie diesen in die Lösung.
- Drehen Sie den Abstrichtupfer in der Lösung und lassen Sie ihn einwirken.
- Tropfen Sie die Testflüssigkeit auf die markierte Stelle Ihrer Testkassette.
- Warten Sie ca. 15 Minuten ab.
- Lesen Sie das erscheinende Ergebnis von dem Teststreifen ab.
a. Ein positives Testergebnis erkennen Sie an zwei Strichen. In diesen Fällen sollten Sie einen PCR-Test durchführen lassen, damit das positive Ergebnis sicher bestätigt werden kann.
b. Ein negatives Testergebnis erkennen Sie an einem Strich auf Höhe der „C“-Markierung
c. Sollte ein Strich auf Höhe der „T“-Markierung zu erkennen sein, so ist das Testergebnis ungültig. In diesen Fällen sollten Sie einen weiteren Schnelltest für den Nachweis einer Corona-Infektion kaufen, um einen zweiten Testdurchgang durchführen zu können.
Auch wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, kann eine Infektion mit dem Corona-Virus nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sollten Sie an typischen Krankheitssymptomen leiden oder einen begründeten Verdacht haben, infiziert zu sein, sollten Sie Ihren Hausarzt kontaktieren. Darüber hinaus ist ein negatives Schnelltest-Ergebnis nur für einen bestimmten Zeitraum aussagekräftig. Das bedeutet, dass die Viruslast nach einigen Stunden bereits höher ausfallen kann und sie zu diesem Zeitpunkt ansteckend sein könnten. Eine regelmäßige Testdurchführung ist daher empfehlenswert. Die offizielle Gültigkeit eines negativen Schnelltests-Ergebnisses wird auf Bundeslandebene geregelt und liegt in NRW derzeit bei 24 Stunden.
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit (2023) I Coronaschutzverordnung Land NRW
Bitte beachten Sie, dass es in seltenen Fällen, trotz der hohen Testspezifität, zu falsch-positiven Testergebnissen kommen kann. Daher ist es empfehlenswert, ein positives Schnelltest-Ergebnis durch einen offiziellen PCR-Test prüfen zu lassen.
Abschließend sollten alle Einzelteile des Test-Kits in den beiliegenden Einwegbeutel gegeben und im Restmüll entsorgt werden.
Wann ist ein Corona Selbsttest sinnvoll?
Die Durchführung eines Corona Selbsttests ist zunächst dann empfehlenswert, wenn Sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten und demnach die Möglichkeit besteht, dass Sie sich selbst mit dem Coronavirus infiziert haben.
Zusätzlich ist ein vorheriges Selbsttesten sinnvoll, wenn Sie Personen, die einer Risikogruppe angehören, oder ältere Menschen besuchen. In Seniorenheimen besteht darüber hinaus häufig die Pflicht, als Besucher einen negativen Corona Schnelltest einer offiziellen Teststelle vorzulegen.
Auch dann, wenn Sie sich mit anderen Personen treffen, kann ein vorheriger Selbsttest Sicherheit bringen. Wenn Sie beispielsweise ein Fest mit Freunden oder der Familie planen, kann ein vorheriger Test Sicherheit bringen, da eine zusätzliche Maßnahme ergriffen wurde, um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus möglichst gering zu halten.
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Corona Schnelltest für geschultes Personal
Corona Schnelltests werden auch als Antigen-Schnelltests bezeichnet und von geschultem Fachpersonal durchgeführt, zum Beispiel in Arztpraxen, Apotheken oder offiziellen Teststellen. Die Probeentnahme erfolgt dabei i. d. R. durch einen oropharyngealen (Rachen) oder nasopharyngealem (Nasen-Rachen) Abstrich. Mittlerweile gibt es jedoch auch Schnelltests, bei denen Speichel (Lollitest) oder ein Abstrich des vorderen Nasenbereichs (anterio-nasal) als Probe entnommen wird.
Wer erhält weiterhin kostenlose Bürgertests?
Am 30. Juni 2022 trat die dritte Coronavirus-Testverordnung in Kraft, mit dem Ziel eines spezifischeren Einsatzes der bestehenden Testkapazitäten. Um einen kostenlosen Schnelltest in einer Teststelle zu erhalten, müssen Sie dabei bestimmte Anforderungen erfüllen. Für einen kostenlosen Test qualifiziert sind nach der neuen Testverordnung folgende Personen:
- Kinder, die jünger sind als 5 Jahre
- Personen, für die aus medizinischen Gründen keine Impfung möglich ist, z. B. Schwangere im ersten Trimester
- Teilnehmer zur Wirksamkeitstestung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2
- Besucher und Bewohner in Pflegeheimen und Krankenhäusern
- Pflegende Angehörige
- Personen des gleichen Haushalts einer infizierten Person
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
Wann muss ich 3,00 € Eigenanteil für den Corona Schnelltest zahlen?
In einigen Fällen ist auch die Eigenbeteiligung an einem Schnelltest in Höhe von 3,00 € erforderlich. Auch in diesen Fällen ist die Abgabe einer Selbstauskunft erforderlich, um eine Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten und einen Abrechnungsbetrug möglichst zu unterbinden.
Berechtigt einen Corona Schnelltest mit Eigenanteil durchführen zu lassen, sind nach der neuen Testverordnung folgende Personen:
- Personen, die am Testtag an einer Veranstaltung in Innenräumen teilnehmen möchten
- Personen, die Kontakt zu Personen haben, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, schwer an Covid-19 zu erkranken (Menschen ab 60 Jahren & vorerkrankte Personen)
- Personen, die in ihrer Corona-Warn-App eine Begegnung mit einem erhöhten Risiko angezeigt bekommen
Beachten Sie, dass sich Fachpersonal, das in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Kliniken oder anderen medizinischen Einrichtungen tätig ist, weiterhin in der Einrichtung selbst testen lassen kann.
Kann ich auch ohne Grund einen Bürgertest in Anspruch nehmen?
Ja, auch dann, wenn keiner der zuvor genannten Gründe vorliegt, können Sie einen Schnelltest bei einer offiziellen Teststelle durchführen lassen. Allerdings ist die Verfügbarkeit der Testdurchführung abhängig von der Kapazität der jeweiligen Teststelle. Sie können Sie folglich testen lassen, müssen die anfallenden Kosten jedoch selbst tragen.
Im Falle von vorliegenden Symptomen ist dringend die Kontaktierung Ihres Hausarztes, nicht jedoch das Aufsuchen einer offiziellen Teststelle, zu empfehlen.
PCR-Test
Bei dem PCR-Test handelt es sich um den zuverlässigsten Corona-Test, da dieser bereits eine sehr geringe Erregermenge nachweist. Die Probe wird durch einen Nasen- oder Rachenabstrich entnommen und in einem Labor ausgewertet.
Wie funktioniert ein PCR-Test?
Im Gegensatz zu Corona Schnell- und Selbsttests, funktionieren PCR-Tests durch die Vervielfältigung des Viren-Erbmaterials. Selbst wenn nur eine geringe Virusmenge (Virenlast) vorhanden ist, ist es möglich, das Corona-Virus nachzuweisen. Sowohl die Sensitivität als auch die Spezifität des Tests ist somit deutlich höher als bei anderen Testarten, wodurch eine besonders geringe Fehlerrate vorliegt. Aus diesen Gründen gelten PCR-Tests auch als „Goldstandard“ unter den Corona-Tests.
Wann liegt das Testergebnis bei PCR-Tests vor?
Da die Tests von der Entnahmestelle in ein Labor gesendet werden, liegt das Testergebnis i. d. R. frühestens 24 Stunden nach der Probenentnahme vor. In einzelnen Fällen, beispielsweise bei einer hohen Anzahl an Proben im Labor, kann die Auswertung auch länger dauern. Das Testergebnis erhalten Sie in der Regel per E-Mail. Beim Vorliegen eines positiven Testergebnisses kann es zudem vorkommen, dass Sie vom zuständigen Gesundheitsamt kontaktiert werden. Bitte bleiben Sie bis zum Vorliegen des offiziellen Testergebnisses unbedingt in Isolation, um andere Personen keinem Ansteckungsrisiko auszusetzen.
Werden PCR-Tests priorisiert ausgewertet?
Ja, grundsätzlich gibt es einige Personen(gruppen) deren Testauswertung mit einer erhöhten Priorität erfolgt. Dazu zählen:
- Personen, die einer Risikogruppe angehören und deshalb mit einer höheren Wahrscheinlichkeit einen schweren Krankheitsverlauf erleiden
- Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, z. B. Angestellte in Praxen, Krankenhäusern, Kliniken
- Personen, die mit besonders vulnerablen Menschengruppen Kontakt haben, dazu gehören beispielsweise Angestellte in Pflegeeinrichtungen sowie pflegende Angehörige
Wer hat Anspruch auf einen PCR-Test?
Grundsätzlich hat zunächst jede Person Anspruch auf einen PCR-Tests, wenn ein zuvor durchgeführter Schnelltest einer offiziellen Teststelle oder ein Selbsttest positiv ausgefallen ist. Dies geht aus § 4b S. 1 der aktuellen Testverordnung hervor. Dies gilt auch für Personen, die Symptome aufweisen. In diesen Fällen ist es jedoch dringend zu empfehlen, einen Arzt aufzusuchen, um gleichzeitig eine passende Krankenbehandlung zu gewährleisten.
Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes können Sie sich überdies an die kostenlose, deutschlandweite Telefonnummer 116 117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes wenden. Hier erhalten Sie dann direkt eine Information darüber, wo die Durchführung eines PCR-Tests in Ihrer Nähe aktuell möglich ist.
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Die Informationen zur Maskenpflicht und den Testverordnungen beruhen auf den offiziellen Veröffentlichungen des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Februar 2023. Aufgrund der dynamischen Pandemiesituation und bundeslandspezifischen Änderungen, kann es jedoch sein, dass sich vereinzelt bereits Änderungen in den Vorgaben ergeben bzw. ergeben haben. Wir bemühen uns, alle Informationen möglichst aktuell zu halten, um Sie durchgehend bestmöglich über die aktuelle Corona-Situation zu informieren.