FFP3 Masken kaufen
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Welche Eigenschaften zeichnen FFP3 Masken aus?
Masken mit der Kennzeichnung „FFP3“ gehören der höchsten Schutzklasse der FFP-Masken an. Die Filtrationsleistung der Maske liegt bei mindestens 99% und bietet damit einen zuverlässigen Schutz vor zahlreichen Erregern und anderen Schadstoffen. Die Maske schützt konkret gegen Viren und Bakterien, die den ersten drei Risikoklassen angehören. Dazu zählen beispielsweise Noroviren, das Gelbfiebervirus, das Zikavirus sowie zahlreiche Herpesviren.
Damit sind die FFP3 Masken in der Lage einen Schutz vor Bakterien und Viren zu bieten. Bei Erregern der Risikoklasse 3 besteht weiterhin die Gefahr der Ausbreitung einer Epidemie. Da Ausnahmen bekanntlich die Regel bestätigen, ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass im Fall der Corona-Pandemie die Verwendung von FFP2-Masken als ausreichend sicher gilt, wenngleich es sich bei Coronaviren um Erreger der Risikogruppe 3 handelt.
Weiterhin sind FFP3 Masken in der Lage, ihren Träger vor Sporen, krebserregenden Substanzen und Ruß zuverlässig zu schützen. Benötigen Sie aktuell eine FFP3 Masken, können Sie diese bei uns kaufen, ebenso FFP2 Masken.
Unterschiede der Schutzklassen FFP1, FFP2 & FFP3
Die Kategorie der FFP-Masken lässt sich in drei Schutzstufen unterteilen: „FFP1“, „FFP2“ und „FFP3“. Alle drei erfüllen die Vorgaben der Europäischen Norm 149:2001+A1:2009 und bieten die damit einhergehende Schutzfunktion. Die Abkürzung „FFP“ steht dabei für den englischen Begriff „filtering face piece“ und die darauffolgende Zahl gibt Auskunft über die jeweilige Schutzleistung der Maske. Grundsätzlich steht eine höhere Zahl für eine bessere Schutz- und Filterleistung. Die FFP3 Masken sind somit Masken mit der höchsten Filtrationsleistung und bietet den umfassendsten Schutz. Sie schützt umfangreicher als die FFP2 und FFP1 Maske.
Informationen zur Filtrationsleistung und den Erregern, vor denen die unterschiedlichen FFP-Masken schützen, finden Sie in unserer nachfolgenden Auflistung.
FFP1 Masken
- < 25% Durchlässigkeit
schützt vor:
- ungiftigen und nicht-fibrogenen Stäuben
FFP2 Masken
- Filtrationsrate: mind. 94% Schutzwirkung
schützt vor:
- Coronavirus (SARS-Cov-2)
- gesundheitsschädlichen Stäuben und Aerosolen
FFP3 Masken
- Filtrationsrate: mind. 99% Schutzwirkung
schützt zusätzlich vor:
- Coronavirus (SARS-Cov-2)
- giftigen, krebserregenden und radioaktiven Partikeln, Viren und Aerosolen
- luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffe der Risikoklasse 3
Masken der Schutzklasse „FFP1“
FFP1 Masken schützen ihren Träger vor nicht-fibrogenem, ungiftigem Staub und Aerosolen. Neben dem Eigenschutz bietet die FFP1-Maske auch einen zuverlässigen Fremdschutz. Durch eine Durchlässigkeit von weniger als 25% ist die Schutzwirkung bereits recht hoch, jedoch nicht ausreichend für den Kontakt mit beispielsweise Coronaviren oder gesundheitsschädlichen Stäuben und Aerosolen. Daher werden FFP1 Masken weniger im medizinischen Kontext verwendet, stellen jedoch zum Beispiel in Bereichen der Lebensmittelindustrie einen wichtigen Teil der Schutzbekleidung dar. Berücksichtigen sollten Sie hierbei, dass der Arbeitsplatzgrenzwert der Staubbelastung maximal das 4-fache betragen darf, wenn eine FFP1 Maske getragen wird.
Masken der Schutzklasse „FFP2“
Im Vergleich zur FFP1 Maske zeichnen sich FFP2 Masken zunächst dadurch aus, dass sie vor gesundheitsschädlichen Stäuben und Aerosolen schützen und eine Filtrationsleistung von mind. 94% bieten. Darüber hinaus verringern die partikelfiltrierenden Halbmasken der Schutzklasse „FFP2“ beim korrekten Tragen die Infektionsgefahr mit dem Coronavirus. Schutz vor Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) der jeweiligen Schadstoffe liegt bei der FFP2 Maske etwas höher als bei der FFP1-Maske. Ein Grenzwert, der das 10-fache der Schadstoffmenge nicht überschreitet, ist zulässig, wenn Sie bei der Arbeit eine FFP2 Maske tragen.
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Getragen werden FFP2 Masken häufig in handwerklichen Berufen und sind bereits vor Beginn der Corona-Pandemie insbesondere in diesen Bereichen beliebt.
Für große Teile der Allgemeinbevölkerung sind FFP2 Masken erst seit dem Beginn der Corona-Pandemie ein Begriff. Neben den OP Masken werden FFP2 Masken, aufgrund der Verpflichtung zum Tragen einer Maske, aktuell in öffentlichen Verkehrsmitteln und beispielsweise Pflegeeinrichtungen getragen.
Masken der Schutzklasse „FFP3“
Verglichen mit FFP2 Masken bieten partikelfiltrierende Halbmasken, die zur Schutzklasse „FFP3“ zählen, eine mind. 99% Filterleistung bei giftigen, krebserregenden und radioaktiven Partikeln, Viren und Aerosolen. Weiterhin schützen FFP3 Masken vor luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffe der Risikoklasse 3. Beachten Sie beim Tragen der Maske bitte, dass der Arbeitsplatzgrenzwert, der beim Tragen einer FFP3 Maske gilt, die 30-fache Schadstoffbelastung nicht überschreiten darf.
FFP3 Masken gelten speziell bei bestimmten Handwerksberufen als Teil der Schutzausrüstung. Vorwiegend bei Arbeiten mit Hartholz, Schwermetallen oder radioaktiven Stoffen sind die Atemschutzmasken unverzichtbar.
Beachten Sie, dass für den Schutz vor einer Covid-Infektion und die Behandlung von Patienten, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, Masken der Schutzklassen „FFP2“ und „FFP3“ empfohlen werden. Sowohl FFP2 als auch FFP3 Masken können Sie in unserem Online-Shop kaufen.
Sollten Sie FFP2 oder FFP3 Masken ausschließlich zum Eigenschutz tragen, besteht auch die Möglichkeit, dass Sie eine Variante mit einem Ausatemventil wählen, da diese i.d.R. einen geringeren Atemwiderstand bietet. Sobald jedoch auch der Umgebungsschutz relevant wird, wenn beispielsweise Patienten behandelt werden, sollten Sie eine Maske ohne Ausatemventil wählen.
Sind FFP3 Masken wiederverwendbar?
Da es sich bei Masken der Schutzklasse „FFP3“ um einen Teil der Arbeitsschutzausrüstung handelt, können Sie diese bis zu acht Stunden tragen. FFP3 Masken dieser Art besitzen den Hinweis „NR“, der für das englische Wort „non reusable“ steht und angibt, dass es sich bei FFP3 Masken um Einwegprodukte handelt. Das Tragen über die achtstündige Arbeitsschicht und eine Wiederverwendung werden somit nicht empfohlen.
Eine Ausnahme stellen FFP3 Masken dar, die mit dem Zusatz „R“ markiert wurden. Die Abkürzung bedeutet „reusable“ und gibt an, dass die Maske auch nach dem Ende einer Arbeitsschicht erneut getragen werden kann. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Träger Bakterien, Viren, Sporen oder radioaktiven Substanzen ausgesetzt wird. In diesen Fällen gilt weiterhin eine maximale Tragedauer von acht Stunden.
Masken der Schutzklasse FFP3 im Arbeitsschutz
In bestimmten Arbeitsbereichen ist das Tragen von FFP3 Masken erforderlich. Nachfolgend finden Sie eine Liste mit Tätigkeiten und Arbeitsbereichen, bei denen sich das Tragen einer FFP3 Maske eignet:
- bei Edelstahlschweißungen
- beim Bohren von Hartholz
- bei Schleifarbeiten mit hochlegiertem Stahl
- bei luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffe der Risikoklasse 3
- wenn Sie mit giftigen, krebserregenden und radioaktiven Partikeln, Viren und Aerosolen in Kontakt kommen
Das sollten Sie beim Aufsetzen und Tragen von FFP-Masken beachten
Damit die FFP2 Maske angenehm sitzt und gleichzeitig ihre Schutzfunktion entfalten kann, sollten Sie bei der Anwendung einige Hinweise berücksichtigen:
- Waschen Sie Ihre Hände gründlich, bevor Sie die Atemschutzmaske aufsetzen.
- Nehmen Sie die FFP2 Maske aus der Packung.
- Ziehen Sie die Ohrschlaufen der FFP2 Maske auseinander, sodass sich diese öffnet.
- Legen Sie die Maske am Kinn an und ziehen Sie diese über Mund und Nase.
- Ziehen Sie die beiden Ohrschlaufen nacheinander hinter Ihre Ohren.
- Sollten die Ohrschlaufen etwas zu kurz sein, können Sie diese durch leichtes Ziehen etwas weiten. Zu lockere Ohrschlaufen können Sie hingegen durch kleine Knoten verkürzen.
- Justieren Sie den Nasenclip nach, sobald Sie Ihre Maske aufgesetzt haben. Achten Sie dabei darauf, dass möglichst wenig Platz zwischen Gesicht und Maske ist. Gleichzeitig sollte die FFP2 Maske trotzdem ein angenehmes Atmen ermöglichen und ein Einschneiden in die Haut verhindern.
- Prüfen Sie, ob Ihre FFP2 Maske nun korrekt sitzt, und bessern Sie bei Bedarf nochmal nach.
FAQ
Die Informationen zur Maskenpflicht und den Testverordnungen beruhen auf den offiziellen Veröffentlichungen des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Februar 2023. Aufgrund der dynamischen Pandemiesituation und bundeslandspezifischen Änderungen, kann es jedoch sein, dass sich vereinzelt bereits Änderungen in den Vorgaben ergeben bzw. ergeben haben. Wir bemühen uns, alle Informationen möglichst aktuell zu halten, um Sie durchgehend bestmöglich über die aktuelle Corona-Situation zu informieren.