FFP2 Maskenpflicht: Welche Masken sind wo erlaubt?
Die Frage danach, welche Maske für welchen Verwendungszweck am besten geeignet ist, ist vor allem vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie relevanter denn je. Insbesondere, wenn die Coronazahlen wieder ansteigen oder ein Urlaub ansteht, ist es hilfreich, sich vorab über Neuerung und aktuelle Bestimmungen zu informieren.
Mit dem bevorstehenden Herbst steigt zudem die Sorge vor einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen. Daher möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Eigenschaften der FFP2-Masken und OP-Masken sowie deren Schutzwirkung geben, damit Sie sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen.
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In welchen Bereichen gibt es eine FFP2 Maskenpflicht
Deutschlandweit gilt aktuell eine FFP2 Maskenpflicht im medizinischen Sektor, beispielsweise in Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Zugelassen sind dabei partikelfiltrierende Masken, die den Schutzklassen FFP2, N95 und KN95 angehören.
Die Maske dient hier als Basis-Schutz und soll besonders gefährdete Personengruppen, wie beispielsweise ältere, geschwächte und vorerkrankte Menschen, schützen. Medizinische Einrichtungen, in denen es eine Verpflichtung zum Tragen der FFP2 Maske gibt, sind beispielsweise Kliniken, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. In Arztpraxen und weiteren medizinischen Einrichtungen gilt darüber hinaus eine FFP2 Maskenpflicht für Patienten und Besucher. Weiterhin gilt in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eine Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testnachweises. Da seitens der Bundesländer weitere Regelungen bestimmt werden können, empfehlen wir Ihnen, sich individuell über die Bestimmungen in Ihrem Bundesland zu informieren. Einen hilfreiche Seite ist dafür beispielsweise: Coronavirus in Deutschland - Regeln in den Ländern.
Eine Verpflichtung zum Tragen eines Mundschutzes kann weiterhin Teil einer Arbeitsschutzmaßnahme sein, um Arbeitnehmer vor der Gefahr einer Ansteckung zu schützen. Darüber hinaus können Unternehmen sowie der Einzelhandel von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und während der Corona-Pandemie Kunden dazu verpflichten, eine Maske zu tragen.
Maskenpflicht in NRW, Bayern und Hessen
Während einige Regelungen bundesweit einheitlich gelten, werden andere Vorgaben von den jeweiligen Bundesländern selbst beschlossen. Sollten Sie beispielsweise in ein anderes Bundesland ziehen oder verreisen, empfehlen wir Ihnen sich vorab darüber zu informieren: Wo keine Maskenpflicht besteht, wo das Tragen einer OP-Maske ausreicht und wann das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend oder empfohlen ist.
Zuletzt liegt es in Ihrem eigenen Ermessen, darüber zu entscheiden, in welchen zusätzlichen Bereichen Sie eine Maske tragen möchten, um sich und ihr Umfeld zu schützen.
Regelungen zur (FFP2) Maskenpflicht in NRW
Aktuell besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Maske nur in einigen Bereichen in Nordrhein-Westfalen. Im Einzelhandel, in Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen besteht beispielsweise keine Maskenpflicht mehr. Dennoch empfiehlt das Schulministerium NRW sowohl Schülerinnen und Schüler als auch allen Angestellten der Schulen, weiterhin medizinische Masken oder FFP2 Masken zu tragen.
Quelle: Schulministerium NRW
Die Verpflichtung zum Tragen einer OP-Maske oder einer FFP2-Maske gilt derzeit beispielsweise noch für die folgenden Personen und Einrichtungen:
- FFP2-Masken für Patienten, Mitarbeiter und Besucher, von Krankenhäusern, Kliniken und Pflegeeinrichtungen (bundesweiter Beschluss)
- FFP2-Masken für Besucher und Patienten von Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen (bundesweiter Beschluss)
- OP-Masken oder FFP2-Masken für Angestellte in Arztpraxen, Tageskliniken, Dialysezentren, Einrichtungen für ambulante Operationen (länderspezifischer Beschluss)
- OP- oder FFP2-Masken in Unterkünften wohnungsloser Menschen (länderspezifischer Beschluss)
- OP-oder FFP2-Masken in Unterkünften geflüchteter Menschen (länderspezifischer Beschluss)
Quelle: Landesregierung NRW
Vorgaben zum Tragen einer Maske in Hessen
Ähnlich wie in NRW besteht in Hessen derzeit ebenfalls keine generelle Verpflichtung zum Tragen einer Maske in Innenräumen. Allerdings sind Personen, die bestimmte Bereiche betreten bzw. Einrichtungen aufsuchen, dazu verpflichtet, einen Mundschutz (OP-Maske) oder eine Maske zu tragen, die einer höheren Schutzklasse angehört (FFP2, N95 oder KN95). Beachten Sie, dass Masken, die ein Ausatemventil besitzen, in diesen Bereichen nicht zulässig sind.
In folgenden Bereichen gilt zum Beispiel die FFP2- oder OP-Maskenpflicht im Bundesland Hessen:
- FFP2-Masken für Patienten, Mitarbeiter und Besucher, von Krankenhäusern, Kliniken und Pflegeeinrichtungen (bundesweiter Beschluss)
- FFP2-Masken für Besucher und Patienten von Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen (bundesweiter Beschluss)
Quelle: Hessische Landesregierung
Welche Masken sind aktuell in Bayern erlaubt?
Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr wurde in Bayern zum 01.02.2023 aufgehoben. Für die folgenden Bereiche gilt allerdings weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
- FFP2-Masken für Patienten, Mitarbeiter und Besucher, von Krankenhäusern, Kliniken und Pflegeeinrichtungen (bundesweiter Beschluss)
- FFP2-Masken für Besucher und Patienten von Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen (bundesweiter Beschluss)
Quelle: Bayrische Landesregierung
Was unterscheidet FFP2-Masken von OP-Masken?
Sowohl OP-Masken als auch FFP2-Masken bestehen aus mehreren Kunststoff-Schichten, die für gewöhnlich auch ein bestimmtes Filtervlies, sowie teilweise weitere Filterungsschichten besitzen. Der größte Unterschied der beiden Maskentypen liegt allerdings in der Schutzwirkung. Während die OP-Maske vorrangig dem Fremdschutz dient und nur grobe Tröpfchen auffängt, bietet die FFP2-Maske ihrem Träger einen zusätzlichen Eigenschutz. Darüber hinaus besitzt die FFP2-Maske eine hohe Filterwirkung und schützt dadurch sowohl ihren Träger als auch das Umfeld vor Aerosolen und anderen feinen Partikeln.
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Was zeichnet die FFP2-Maske aus?
Die FFP2-Maske gehört zu der Gruppe der partikelfiltrierenden Halbmasken und zeichnet sich durch ein meist schnabelförmiges Design aus. Typischerweise sind sie an den Nähten verschweißt und stabiler als OP-Masken, da sie eine größere Anzahl an Filterschichten besitzen. Diese integrierten, unterschiedlichen Schichten bewirken, dass die FFP2-Maske eine sehr hohe Filtrationsrate aufweist. Die Schutzwirkung liegt bei mindestens 94 %.
Dadurch bietet die FFP2-Maske für ihren Träger einen guten Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Gleichzeitig schützt die FFP2-Maske auch das Umfeld einer infizierten Person. Zusätzlich bieten FFP2-Masken auch einen Schutz vor weiteren Viren, die der Risikogruppe 2 angehören, und vor Bakterien.
Ursprünglich war die FFP2-Maske vor allem als Teil der Schutzausrüstung in handwerklichen Berufen bekannt. Vorteilhaft ist hier vor allem ihre zusätzliche Schutzfunktion vor Rauch, giftigem Staub und Flüssigkeiten, die die Atemwege reizen können.
Welche Vorgaben muss eine FFP2-Maske erfüllen?
Für die Zulassung einer FFP2-Maske muss der Hersteller eine strenge Qualitätskontrolle durchlaufen und bestimmte Prüfkriterien erfüllen. Dazu zählt zunächst, dass das Material der FFP2-Maske eine spezielle Filterleistung aufweist. Bestätigt wird dies durch die Erfüllung der Europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009. Weiterhin ist eine Filterleistung der FFP2-Maske von mindestens 94 % Pflicht. Partikelfiltrierenden Halbmasken, die der Schutzklasse „FFP3“ angehören, haben eine noch höhere Filterleistung: Sie liegt bei mindestens 98%.
Auch die CE-Kennzeichnungen auf der Maske selbst und der Produktverpackung stellen ein Qualitätsmerkmal der FFP2-Maske dar. Diese Angaben sind i. d. R. auf der Oberfläche der Maske zu finden. Darüber hinaus befindet sich neben der CE-Kennzeichnung eine vierstellige Prüfnummer, bei der es sich um die Prüfstelle handelt, welche die CE-Kennzeichnung freigegeben hat.
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Wie unterscheiden sich KN95-Masken und N95-Masken von FFP2-Masken?
Die KN95-Maske ähnelt der FFP2-Maske, unterscheidet sich jedoch darin, dass die KN95-Maske in der Regel in China hergestellt wird und keine CE-Kennzeichnung besitzt. Allerdings durchlaufen KN95-Masken ebenfalls einer Kontrolle und werden im CPA-Prüfverfahren analysiert. Zeigt das Ergebnis, dass eine ähnlich gute Filtrationsleistung vorliegt, wie bei den FFP2-Masken, die einer europäischen Prüfung unterliegen, werden auch die KN95-Masken zugelassen. Zur Bestätigung erhalten die herstellenden und verkaufenden Unternehmen ein Zertifikat.
Bei der N95-Maske handelt es sich um ein Pendant zur FFP2-Maske, das in den USA zugelassen wird. Genauso wie die KN95-Maske liegt auch hier keine CE-Kennzeichnung vor. Durch eine Filtrationsleistung von ebenfalls wenigstens 95 % eignen sich die Masken jedoch ebenfalls, um einen Schutz vor Coronaviren zu gewährleisten.
Sollte ich als vorerkrankte Person eine FFP2-Maske tragen?
Im Vergleich zu OP-Masken bieten FFP2-Masken und auch FFP3-Masken einen zuverlässigen Eigenschutz. Insbesondere dann, wenn Sie einer Risikogruppe angehören und bei einer Infektion einen schweren Krankheitsverlauf befürchten, sind Masken dieser Schutzklasse empfehlenswert.
Weiterhin schützen OP-Masken zwar vor der Übertragung von Tröpfchen, bieten allerdings keinen Schutz vor feinen Aerosolen. Sollte dies für Ihren Anwendungszweck erforderlich sein, empfehlen wir Ihnen auf eine FFP2 Maske zurückzugreifen.
Was zeichnet eine OP-Maske aus?
Die OP-Maske ist ein wesentlicher Teil der Schutzausrüstung in pflegerischen und medizinischen Bereichen und dient insbesondere dem Schutz der Patienten. Die Maske fängt ausgestoßene Tröpfchen des medizinischen Personals auf und verhindert beispielsweise bei einer Untersuchung, dass diese auf den Patienten übergehen und ein Infektionsrisiko entsteht.
Welcher Maskentyp ist wann geeignet?
Den Status als OP-Maske, die auch im medizinischen Kontext zugelassen ist, erhalten lediglich Masken, die dem Maskentyp II und IIR angehören. So unterscheiden sich, je nach Maskentyp, beispielsweise die Filterleistung der Maske und der Atemwiderstand.
Maskentyp I
Maskentyp II
Maskentyp IIR
Obwohl die drei Maskentypen die Vorgaben der Europäischen Norm EN 13683 erfüllen, unterscheiden sie sich in einigen Ausprägungen der geprüften Merkmale. Bei diesen Kriterien handelt es sich um die bakterielle Filterleistung (BFE), die mikrobiologische Reinheit, den Atemwiderstand (Pa/cm2), den Druck des Spritzwiderstandes (kPA) und die Flüssigkeitsresistenz. Zusätzlich ist auch die CE-Kennzeichnung ein Qualitätsmerkmal, das alle zugelassenen OP-Masken besitzen.
- Flüssigkeitsresistenz: Es erfolgt eine Bewertung danach, ob die OP Maske eine Resistenz gegenüber Flüssigkeiten besitzt oder nicht.
- Druck des Spritzwiderstandes: Dieses Kriterium gibt an, wie stark die OP Maske, die sie tragende Person, vor Spritzern und Tröpfchen schützt.
- Atemwiderstand: Verbunden mit dieser Eigenschaft ist die Anstrengung beim Atmen unter der Maske. Ein geringerer Wert sagt dabei aus, dass das Atmen für den Träger weniger anstrengend ist.
- Mikrobiologische Reinheit: Angegeben wird hier der Reinheitswert, welcher im Rahmen des Produktionsprozesses erreicht wird.
- Bakterielle Filterleistung: Dieser Wert trifft eine Angabe darüber, wie stark die OP Maske in der Lage ist, Bakterien vor dem Vordringen in die Luft abzuhalten.
In der nachfolgenden Tabelle können Sie die jeweiligen Werte der Qualitätsmerkmale ablesen, um entscheiden können, welcher Maskentyp Ihren individuellen Anforderungen entspricht.
Normen im Vergleich
Typ I Typ II Typ IIR Bakterielle Filterleistung (BFE) ≥ 95 % ≥ 98 % ≥ 98 % Mikrobiologische Reinheit (KBE/g) ≤ 30 ≤ 30 ≤ 30 Atemwiderstand (Pa/cm²) ≤ 40 (Pa/cm²) ≤ 40 (Pa/cm²) ≤ 60 (Pa/cm²) Druck des Spritzwiderstandes (kPA) entfällt entfällt ≥ 16 (=120 mm Hg) Flüssigkeitsresistenz nein nein ja Anwendungsbereiche
- Verminderung des Infektionsrisikos (z.B. während einer Epidemie)
- nicht für medizinisches Fachpersonal geeignet
- medizinische Untersuchungen, bei denen kein Kontakt mit Sekreten oder Blutspritzern zu erwarten ist
- medizinische Untersuchungen, bei denen Kontakt mit Sekreten oder Blutspritzern zu erwarten ist
Was gilt es beim Tragen einer OP-Maske zu beachten?
Zunächst sollten Sie stets darauf achten, Ihre Maske regelmäßig auszutauschen, was ebenso für FFP2-Masken gilt. Insbesondere dann, wenn die Maske durchfeuchtet ist, sollten Sie sie austauschen, da mit einer Durchfeuchtung eine reduzierte Schutzwirkung einhergeht.
Beim Anlegen der Maske sollten Sie dabei folgende Schritte stets beachten:
- Waschen Sie vor dem Anlegen der OP Maske gründlich Ihre Hände und vermeiden Sie es, die innere Schicht der Maske zu berühren.
- Achten Sie darauf, dass die Maske nicht zu locker sitzt und den Mund-Nasen-Bereich komplett bedeckt.
- Berühren Sie die OP Maske während des Tragens nicht.
- Wechseln Sie die OP Maske, sobald diese durchfeuchtet ist, um die Schutzwirkung aufrecht zu erhalten.
- Greifen Sie zum Abnehmen die seitlichen Ohrschlaufen, nicht jedoch die Außenseite der Maske.
- Waschen Sie nach dem Ablegen der Maske erneut gründlich Ihre Hände.
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Die Informationen zur Maskenpflicht und den Testverordnungen beruhen auf den offiziellen Veröffentlichungen des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Februar 2023. Aufgrund der dynamischen Pandemiesituation und bundeslandspezifischen Änderungen, kann es jedoch sein, dass sich vereinzelt bereits Änderungen in den Vorgaben ergeben bzw. ergeben haben. Wir bemühen uns, alle Informationen möglichst aktuell zu halten, um Sie durchgehend bestmöglich über die aktuelle Corona-Situation zu informieren.