Händedesinfektion: Arzneimittel oder Biozide?
Wer häufig zur Händedesinfektion greift, hat sich vielleicht schon mal gefragt, ob dies ein Arzneimittel sein muss oder ob es genügt, ein Biozidprodukt als Händedesinfektion zu benutzen. Wir bringen Licht ins Dunkle und zeigen Ihnen, was die Unterschiede zwischen Arzneimitteln und Biozidprodukten sind, welche Vor- und Nachteile diese aufweisen und wie Sie herausfinden, ob Sie ein Desinfektionsmittel im medizinischen Bereich einsetzen dürfen oder nicht.
Unsere Empfehlungen für Händedesinfektionsmittel
Anforderungen an Arzneimittel
Ein Arzneimittel darf auf dem deutschen Markt erst vertrieben werden, wenn sämtliche Aspekte des Produkts, sprich Herstellung, Wirksamkeit und Verträglichkeit, vom Hersteller nachgewiesen und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfRaM) geprüft und zugelassen wurden.
Möchte der Hersteller Änderungen an dem Produkt vornehmen, muss er diese Änderungen dem BfArM mitteilen, welcher den Änderungen wiederum zustimmen muss, bevor das veränderte Produkt auf den Markt gebracht werden darf.
Vertreibt ein Hersteller Arzneimittel, ergeben sich für ihn daraus diverse Verpflichtungen: Der Hersteller muss das Arzneimittel immer wieder anpassen, wenn es Veränderungen und Neuerungen in der Wissenschaft gibt. Er muss eine konstante Qualität und den Gebrauch der zugelassenen Wirkstoffe, Herstellungsprozesse etc. garantieren und den Herstellungsprozess lückenlos dokumentieren.
Des Weiteren muss der Hersteller den Behörden regelmäßig Berichte bezüglich der Sicherheit des Arzneimittels und eventuellen Nebenwirkungen zukommen lassen.
Anforderungen an Biozide
Biozidprodukte müssen auf ihre Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit gemäß dem europäischen Biozidrecht geprüft werden. Sie müssen vom Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (BauA) zugelassen werden, ehe sie in Deutschland verkauft werden dürfen.
Biozide töten Keime ab, können aber nicht immer auch Krankheitserreger abtöten. Biozide haben also in der Regel eine weniger starke Wirkung, sind aber für viele Anwendungsbereiche ausreichend.
Qualität:
Biozide vs. Arzneimittel
Die Qualität eines Biozids unterliegt allein den Standards des Herstellers, während die Qualität eines Arzneimittels pharmazeutischen Standards unterliegt.
Biozidprodukte können zwar auch den Qualitätsstandards eines Arzneimittels entsprechen, wenn der Hersteller dies wünscht; die Qualität kann theoretisch jedoch auch deutlich unter der eines Arzneimittels liegen.
Bei der Auswahl von Desinfektionsmitteln, die wir in unser Sortiment aufnehmen, achten wir darauf, dass die Produkte qualitativ hochwertig sind und auch in medizinischen Einrichtungen problemlos eingesetzt werden dürfen.
Sicherheit:
Biozide vs. Arzneimittel
Auch die Sicherheit eines Arzneimittesl für den Anwender, also die Verträglichkeit, wird nach einheitlichen Bestimmungen überprüft und muss nachgewiesen werden, bevor das Produkt auf dem deutschen Markt eingeführt werden darf.
Auch nach der erstmaligen Zulassung des Arzneimittels wird das Produkt weiterhin regelmäßig überprüft. Die Sicherheit für den Anwender ist bei dem Gebrauch eines Arzneimittels also gegeben.
Betreffend der Biozidprodukte obliegt die Kontrolle der Anwenderverträglichkeit dagegen dem Hersteller.
Dieser kann dafür sorgen, dass sein Produkt denselben Standards entspricht wie ein Arzneimittel; es gibt jedoch keine rechtliche Gewähr hierfür.
Bei den Bioziden in unserem Sortiment können wir Ihnen jedoch versichern, dass wir Wert auf eine hohe Anwendersicherheit legen und Ihnen ausschließlich Produkte anbieten, die auch in medizinischen Einrichtungen verwendet werden dürfen.
Wirksamkeit:
Biozide vs. Arzneimittel
Ebenso unterliegt die Prüfung der Wirksamkeit eines Arzneimittels dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, während es dem Hersteller eines Biozidproduktes selbst obliegt, wie er die Wirksamkeit seiner Produkte zu belegen vermag.
Bei der Auswahl eines Biozids erhält der Anwender demnach theoretisch keine Gewähr dafür, dass das Produkt eine gleich gute Wirkung aufweist wie ein Arzneimittel.
Wenn Sie sich hinsichtlich der Wirksamkeit der verschiedenen Desinfektionsmittel unsicher sind, beraten wir Sie gern bei der Auswahl einer geeigneten Händedesinfektion für Ihren Anwendungszweck.
VAH-Listung als Qualitätsindikator
Letztlich kommt es bei der Auswahl eines geeigneten Händedesinfektionsmittels weniger darauf an, ob es sich hierbei um ein Arzneimittel oder um ein Biozid handelt.
Wenn Sie von der Vielzahl verschiedener Desinfektionsmittel verunsichert sind, sind Sie gut beraten, wenn Sie sich an der VAH-Liste der Desinfektionsmittel orientieren. Der Verbund für Angewandte Hygiene e.V. (VAH) stellt Ihnen eine Liste zur Verfügung, der Sie entnehmen können, welche Desinfektionsmittel von der Desinfektionsmittel-Kommission zertifiziert wurden und somit für den Einsatz in Krankenhäusern, Arztpraxen und anderen öffentlichen Einrichtungen zugelassen sind.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sowohl Biozide als auch Arzneimittel als Händedesinfektionsmittel im medizinischen Bereich geeignet sein können.
Zwar unterliegen Arzneimittel durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einer verstärkten Kontrolle und daher den pharmazeutischen Standards. Doch auch wenn Hersteller von Biozidprodukten dagegen vergleichsweise freie Hand haben, was die Herstellung, Beschriftung und Qualitätskontrolle ihrer Produkte anbelangt, kann ein Biozid ebenso qualitativ hochwertig, wirksam und anwendersicher sein wie ein Arzneimittel.
Die VAH-Liste gibt Aufschluss darüber, ob ein Desinfektionsmittelpräparat den Anforderungen an ein medizinisches Händedesinfektionsmittel genügt und wie gut seine Wirksamkeit ist.
ARNOWA steht für hochwertige Produkte und Anwendersicherheit - sowohl bei Arzneimitteln als auch bei Biozidprodukten.
Die Biozide aus unserem Sortiment können Sie daher bedenkenlos auch im medizinischen Bereich einsetzen.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gern an unser Serviceteam wenden. Wir beraten Sie gern hinsichtlich der Wirksamkeit und Anwendersicherheit unserer verschiedenen Desinfektionsmittel.
Hinweis:
Desinfektionsmittel, die als Arzneimittel gelten, dürfen auch außerhalb von Apotheken vertrieben werden, solange sie ausschließlich oder überwiegend äußerlich angewendet werden (Arzneimittelgesetz §44, Absatz 2, Satz 5).