KN95 Maske, FFP2 Maske & Co: Was ist was?
Partikelfiltrierende Halbmasken, zu denen auch die KN95 Maske zählt, durchlaufen in verschiedenen Ländern Prüfungen. Um eine Zulassung zum Verkauf zu erhalten, gibt es je Land unterschiedliche Voraussetzungen, die die Maske erfüllen muss. Um Ihnen die Differenzierung zwischen den verschiedenen Atemschutzmasken zu erleichtern, fasst Ihnen unser Blogbeitrag alle wesentlichen Informationen zusammen.
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Was ist eine KN95 Maske?
Bei der KN95 Maske handelt es sich um ein in China hergestelltes Produkt, welches auch dort die Prüfung durchläuft. Die vorgegebene chinesische Norm, um zugelassen zu werden, ist die GB 2626 -2019. Die Filterleistung der KN95 Maske ist mit mindestens 95 % vergleichbar mit der FFP2 Maske. Beachten Sie, dass es ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist, dass FFP2 Masken die die Europäische Norm 149:2001+A1:2009 erfüllen. Weiterhin sagt eine eine CE-Kennzeichen auf der Maske aus, dass sie gemäß der PSA-Verordnung (EU) 2016 /425 geprüft und als Teil der PSA (Persönliche Schutzausrüstung) zugelassen ist. Diese liegt bei den in China zugelassenen KN95 Masken nicht vor.
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit I Deutsche Apotheker Zeitung
Hinweis:
Bleiben Sie beim Kauf von KN95 Masken aufmerksam. Sollten Sie eine KN95 Maske mit einem CE-Kennzeichen finden, handelt es sich um eine fehlerhafte Angabe, da diese Masken nicht mehreren Standards gleichzeitig nachkommen können. KN95 Masken erfüllen lediglich den chinesischen Standard und werden temporär auch auf dem deutschen Markt zugelassen. Die zugelassenen Masken wurden dabei im Rahmen des verkürzten CPA-Verfahrens geprüft. Bei FFP2 Masken handelt es sich hingegen um Masken, die ein europäisches Verfahren durchlaufen haben und durch die Normerfüllung auch das damit verbundene CE-Zeichen aufweisen.
Wie unterscheidet sich die KN95 Maske von FFP2 Masken?
Im direkten Vergleich zu FFP2 Masken erfolgt bei Masken des Typs KN95 lediglich die Filtrationsprüfung bei wassergebundenen Stoffen. Das Prüfverfahren für FFP2 Masken schließt zusätzlich auch die Filtrationsleistung bei ölgebundenen Stoffen mit ein. Da die Aerosole des Coronavirus jedoch nicht ölgebunden sind, bietet die KN95 dennoch einen zuverlässigen Schutz.
Zulassung der KN95 Maske auf dem deutschen Markt
Durch die zeitweise knappe Verfügbarkeit von FFP2-Masken, erhielten auch KN95 Masken eine Sonderzulassung auf dem deutschen Markt. Dafür durchliefen Sie die sogenannte „CPA-Prüfung“. Die Abkürzung „CPA“ steht für „Corona Pandemie Atemschutzmasken“ und sagt aus, dass lediglich geprüft wurde, ob die Filterleistung und der Schutz der KN95 Maske in Bezug auf das Coronavirus ausreichen. Nur wenn der KN95 Maske ein CPA-Zertifikat beilag, war der Verkauf in Deutschland erlaubt. Die zeitlich begrenzte Zulassung dieses Maskentyps endete am 30. September 2020.
Der Abverkauf von Masken, die vor dem Ablauf der Sonderzulassung auf den Markt gekommen sind, ist in Deutschland weiterhin zulässig. Dafür müssen Verkäufer in der Lage sein, das jeweilige Zertifikat der Marktüberwachung vorzulegen. Dabei gilt, dass dem Produkt ein Schreiben über die Sonderzulassung mit konkreten Informationen über das Prüfinstitut, den Hersteller und das Produkt selbst beiliegen müssen. Darüber hinaus müssen die Verkaufsstellen den Käufern eine Kopie des Schreibens aushändigen, aus dem die CPA-Prüfung hervorgeht.
KN95 Masken, die in dem temporär begrenzten Zeitraum eine CPA-Zulassung erhalten haben, können Sie weiterhin tragen, wie auf der FAQ-Seite der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung nachgelesen werden kann. Ebenfalls zugelassen sind FFP2 Masken, FFP3 Masken, medizinische Masken und N95 Masken, bei denen es sich um partikelfiltrierende Halbmasken handelt, die ihre Zulassung in den USA erhalten haben.
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