Wie lange gilt ein Schnelltest?
Vor allem dann, wenn Sie Angehörige in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen besuchen möchten, ist die Vorlage eines negativen Schnelltests erforderlich. Die Frage nach der Coronatest-Gültigkeit stellen sich daher vermehrt Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern oder Altenwohnheimen.
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Reicht ein negativer Selbsttest als Nachweis aus?
Nein, Selbsttests sind für den Nachweis in medizinischen Einrichtungen oder auch bei dem Besuch von Veranstaltungen in Innenräumen nicht ausreichend. Erforderlich ist hier die Vorlage eines offiziellen Nachweises einer Teststelle, der ein negatives Schnelltest-Ergebnis bescheinigt.
Wie lange gilt ein negativer Antigen-Schnelltest?
Corona Schnelltests sind maximal 24 Stunden lang gültig. Gerechnet wird ab dem Zeitpunkt der Ergebniszusendung. Diese erfolgt bei offiziellen Testzentren in der Regel ca. 10 bis 30 Minuten nach der Testdurchführung.
Wer darf Antigen-Schnelltests durchführen, damit sie Gültigkeit erlangen?
Ausschließlich geschultem Personal ist es erlaubt, Antigen-Schnelltests durchzuführen. In medizinischen Einrichtungen wird oftmals eine Inhouse-Testung durchgeführt, wobei Privatpersonen einen Schnelltest in offiziellen Teststellen machen lassen können. Auch hier steht Personal bereit, das an einer Schulung teilgenommen hat und die Probeentnahme und Testauswertung zuverlässig durchführt.
Nicht geeignet sind hingegen sogenannte „Laientests“, die sich für den Privatgebrauch eignen und von Laien zu Hause durchgeführt werden können. Als Sicherheitsmaßnahme für private Treffen sind diese eine sinnvolle Alternative, als Gültigkeitsnachweis über ein negatives Testergebnis für viele Veranstaltungen allerdings nicht zugelassen.
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Wann sind Antigen-Schnelltests kostenlos?
Die sogenannten „Bürgertests“ oder Antigentests sind für die folgenden Personen ohne Symptome kostenfrei:
- Kinder, die jünger sind als fünf Jahre,
- Personen, für die eine Impfung gegen Covid-19 aufgrund medizinischer Gründe nicht möglich ist, dazu zählen Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel,
- Personen, die an Studien zu Covid-19-Impfstoffen teilnehmen, bzw. in den letzten drei Monaten teilgenommen haben,
- Personen, die Patienten in Krankenhäusern oder Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen besuchen möchten,
- Personen, die im selben Haushalt mit einer nachweislich infizierten Person leben bzw. zum Zeitpunkt der Infektion gelebt haben,
- Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX).
Sollten Sie an Symptomen leiden, raten wir Ihnen zu Hause bleiben, um die Gefahr einer Ansteckung für anderen Personen zu minimieren. Sie können als erste Maßnahme einen Selbsttest durchführen. Ein positives Testergebnis ist ein starker Indikator für eine Corona-Infektion. Für die weiteren Schritte ist die Kontaktaufnahme zu Ihren Hausarzt ratsam. Dieser wird mit Ihnen das Vorgehen besprechen und abstimmen, ob die Durchführung eines PCR-Tests empfehlenswert ist.
Wann muss ich eine Zuzahlung von 3 Euro leisten?
Auch in weiteren Situationen kann es sinnvoll sein, einen Schnelltest durchführen zu lassen. Für die folgenden Personen ist dabei eine Eigenbeteiligung von 3 Euro vorgesehen:
- Personen, die am Testtag eine Veranstaltung besuchen möchten, die in einem Innenraum stattfindet.
- Personen, die am Testtag Kontakt zu einer Person haben, die das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs besitzen. Dies umfasst Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankung und Personen ab einem Alter von 60 Jahren.
- Personen, die einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko in ihrer Corona-Warn-App erhalten haben.
Die Überprüfung, ob Sie tatsächlich für einen kostenlosen Schnelltest oder einen Schnelltest mit Zuzahlung qualifiziert sind, erfolgt durch das Ausfüllen einer Selbstauskunft. Das offizielle Testzentrum bewahrt diese auf, sodass bei Bedarf eine Nachverfolgung stattfinden kann.
Sollten Sie nicht nachweisen können, dass Sie Anspruch auf einen kostenlosen Test bzw. einen 3-Euro-Antigentest haben, besteht selbstverständlich dennoch die Möglichkeit, sich testen zu lassen. In diesen Fällen spielt jedoch die Testkapazität Ihrer Teststelle eine Rolle. Beachten Sie, dass Sie hier die gesamten Testkosten selbst tragen müssen.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Coronatest Gültigkeit: Selbsttest vs. Schnelltest vs. PCR-Test
Im Rahmen der Corona-Pandemie haben sich verschiedene Testverfahren etabliert. Während die Selbsttest von Privatpersonen zu Hause durchgeführt werden können, ist die Durchführung von Antigen-Schnelltests nur in offiziellen Teststellen durch geschultes Fachpersonal zulässig. Dies gilt auch für die Probeentnahme bei PCR-Tests, wobei diese i. d. R. nur bei Personen vorgenommen wird, die ein positives Schnelltestergebnis vorweisen und/oder an typischen Covid-19-Symptomen leiden.
Was ist ein Selbsttest und wie viel Aussagekraft hat er?
Bei Selbsttests handelt es sich um sogenannte „Laientests“, die Sie in Drogerien, Supermärkten, Apotheken oder auch in unserem ARNOWA-Shop erwerben können. Für die Durchführung sind weder eine Schulung noch eine professionelle Laborauswertung erforderlich. Stattdessen können Sie als Privatperson den Selbsttest zu Hause durchführen. Dabei erfolgt die Probenentnahme in den meisten Fällen durch einen Abstrich im vorderen Nasenbereich. Achten Sie bei der Probeentnahme und anschließenden Auswertung unbedingt auf die Einhaltung der einzelnen Schritte des Beipackzettels. Ihr Testergebnis liegt dann in der Regel 15-30 Minuten nach der Testdurchführung vor.
Beachten Sie jedoch, dass ein negativer Selbsttest nicht als offizieller Nachweis gültig ist. Bei Besuchen in pflegerischen Einrichtungen, ist zum Beispiel die Vorlage eines negativen Schnelltests von einem Testzentrum notwendig. Für private Treffen kann ein Selbsttest dennoch ein Instrument für zusätzliche Sicherheit sein und das Ansteckungsrisiko minimieren.
Beachten Sie jedoch, dass ein negativer Test immer nur eine Momentaufnahme darstellt und eine Coronainfektion nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine sehr niedrige Viruslast vorliegt.
Allgemeine Anleitung zur Durchführung von Corona Schnelltests für Laien
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Was ist ein Antigen-Schnelltest und wie zuverlässig ist er?
Im Gegensatz zum Selbsttest wird der Corona-Antigen-Schnelltest von geschultem Fachpersonal durchgeführt. Die Probeentnahme erfolgt für gewöhnlich durch einen Nasopharynxabstrich oder Oropharynxabstrich. Ähnlich wie beim Selbsttest auch, liegt das Testergebnis nach 10 – 30 Minuten vor. Dabei gilt ein negativer Schnelltest als Gültigkeitsnachweis, wenn Sie als Angehörige beispielsweise eine Person im Krankenhaus besuchen möchten. Wichtig ist, dass die Gültigkeit für maximal 24 Stunden bestehen bleibt und Sie sich vor einem Besuch am nächsten Tag erneut testen lassen müssen.
Insgesamt sind Antigentests sehr zuverlässig. Die Hersteller weisen dabei die spezifischen Spezifitäts- und Sensitivitätswerte auf der Gebrauchsanweisung aus. Relevante Kriterien, die für qualitative Tests sprechen sind darüber hinaus die Evaluierung durch das PEI, eine Listung durch das BfArM sowie eine CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Prüfnummer auf der Produktverpackung.
Sollten Sie insgesamt eine sehr niedrige Viruslast im Körper haben, kann es sein, dass trotz Coronainfektion ein negatives Testergebnis abgebildet wird. Sollten Sie an Symptomen leiden, empfehlen wir Ihnen daher, Ihren Hausarzt für weitere Absprachen zu kontaktieren. Sollten Sie außerdem den begründeten Verdacht haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, ist eine fortlaufende Testung in den nachfolgenden Tagen ratsam.
Wie funktioniert ein PCR-Test und warum ist er länger gültig?
Der PCR-Test ist der zuverlässigste, empfindlichste Test, wenn es um den Nachweis einer Corona-Infektion geht. Durchgeführt wird dieser von geschultem Personal, wenn ein positiver Antigen-Schnelltest vorliegt. Auch dann, wenn Sie an Symptomen leiden, der Schnelltest jedoch negativ ausfällt, kann ein PCR-Test sinnvoll sein. Kontaktieren Sie in diesen Fällen Ihren behandelnden Hausarzt.
Die Gültigkeit eines negativen PCR-Testergebnisses liegt bei maximal 48 Stunden. Ein solcher Nachweis kann beispielsweise für die Einreise in bestimmte Urlaubsgebiete vorausgesetzt sein. Da ein PCR-Test in einer Teststelle entnommen und dann in der Regel in einem Labor ausgewertet wird, fällt eine erhöhte Transportzeit an. Damit ihr Testergebnis vor Reiseantritt vorliegt, ist es wichtig, dass Sie sich vorab über die Dauer der Auswertung informieren. Oft ist es auch möglich bei der Zahlung eines Aufpreises ein schnelleres PCR-Testergebnis zu erhalten.
Die Informationen zur Maskenpflicht und den Testverordnungen beruhen auf den offiziellen Veröffentlichungen des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Februar 2023. Aufgrund der dynamischen Pandemiesituation und bundeslandspezifischen Änderungen, kann es jedoch sein, dass sich vereinzelt bereits Änderungen in den Vorgaben ergeben bzw. ergeben haben. Wir bemühen uns, alle Informationen möglichst aktuell zu halten, um Sie durchgehend bestmöglich über die aktuelle Corona-Situation zu informieren.