Einweghauben und Bartschutz – Ab wann notwendig?
Es steht außer Frage, dass Hygiene in der Lebensmittelindustrie sowie auch in der Gastronomie ein besonders wichtiges Thema ist. Daher gibt es in der Lebensmittelindustrie, in Großküchen, in Gastronomiebetrieben usw. zahlreiche Vorschriften bezüglich der Hygiene.
Unsere Empfehlungen
Die HACCP-Richtlinien schreiben das Tragen einer Kopfbedeckung im professionellen Umgang mit Lebensmitteln vor, um die Verunreinigung der Lebensmittel zu verhindern. Einweghauben müssen somit sowohl in der Lebensmittelindustrie als auch in der Gastronomie getragen werden. Sie verhindern, dass Schuppen oder ausgefallene Haare in die Lebensmittel geraten und diese verunreinigen.
Außerdem werden Einmalhauben im medizinischen Bereich getragen, um zu verhindern, dass ausgefallene Haare während einer Operation in offene Wunden gelangen. Wer auf der Suche nach geeigneten Einweghauben ist, hat die Wahl zwischen einigen verschiedenen Varianten. Damit sich die Einweghauben am Kopf angenehm anfühlen, sollte darauf geachtet werden, dass sie einen passenden Umfang haben.
Außerdem ist es empfehlenswert, luftdurchlässige und somit atmungsaktive Einweghauben zu wählen, unter denen der Träger nicht schwitzt. Des Weiteren empfehlen wir den Gebrauch von Einweghauben mit doppelt ummanteltem Gummizug, der besoders weich an der Haut liegt.
Wann sollten Einweghauben getragen werden?
- im professionellen Umgang mit Lebensmitteln, d.h. sowohl in der Lebensmittelindustrie als auch in der Gastronomie
- im medizinischen Bereich, um zu verhindern, dass ausgefallene Haare während einer Operation in offene Wunden gelangen
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Dass eine Haube getragen werden muss, steht in den meisten Fällen außer Frage. Wenn Männer hingegen einen Bart tragen, führt dies häufig zu Uneinigkeit darüber, wann ein Bartschutz notwendig ist. Hierzu gibt es jedoch ebenso eindeutige Vorgaben wie zum Tragen von Einweg-Hauben.
Zu der Kopfbedeckung, die durch die HACCP-Richtlinien vorgeschrieben werden, zählen nicht nur Einweghauben, sondern ebenso der Bartschutz. Denn ausgefallene Barthaare können gleichermaßen zur Verunreinigung von Lebensmitteln beitragen. Wer einen Bart trägt, muss daher also zusätzlich zu einer Einweg-Haube auch einen Bartschutz tragen.
Entgegen der Meinung vieler Menschen in der Gastronomie und in der Lebensmittelindustrie ist die Länge des Bartes nicht entscheidend für die Frage, wann ein Bartschutz getragen werden muss. Denn Haare können die Lebensmittel in der Industrie sowie auch in der Gastronomie gleichermaßen verunreinigen, unabhängig davon wie lang sie sind.
Unabhängig von der Länge eines Bartes, sollte, sobald eine Einweghaube getragen wird, auch ein Bartschutz getragen.
Denn Haare können die Lebensmittel in der Industrie sowie auch in der Gastronomie gleichermaßen verunreinigen, unabhängig davon wie lang sie sind.