Dürfen Einweghandschuhe desinfiziert werden?


Unter anderem im medizinischen Bereich werden häufig zahlreiche Patienten in kurzer Zeit behandelt und es werden verschiedene Tätigkeiten nacheinander durchgeführt. Der häufige Patientenwechsel erfordert, dass die Hände immer wieder desinfiziert und die Einweghandschuhe wieder und wieder gewechselt werden müssen, um eine tadellose Hygiene zum Schutz der Patienten zu ermöglichen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass das Pflege- oder Krankenhauspersonal gesund bleibt und nicht mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung kommt.

Gerade wer sich für den Gebrauch hochwertiger und somit relativ teurer Einmalhandschuhe in seinem Betrieb oder einer anderen Einrichtung entschieden hat, erhöht durch das häufige Wechseln der Handschuhe drastisch seine Kosten.
Da stellt sich oft die Frage, ob es für eine gute Hygiene genügt, die Handschuhe zu desinfizieren anstatt sie nach dem ersten Tragen auszutauschen und wegzuwerfen.
Pauschal lässt sich diese Frage weder mit Ja, noch mit Nein beantworten. Es kommt auf die Tätigkeiten, den Handschuh und das Desinfektionsmittel an.

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Im Folgenden erfahren Sie, wann es zulässig ist, Ihre Handschuhe zu desinfizieren anstatt sie auszuwechseln. Achten Sie hierbei darauf, dass Sie bei der Desinfektion Ihrer Handschuhe weiterhin die 6 Schritte der hygienischen Händedesinfektion berücksichtigen.

Wann ist die Desinfektion von Handschuhen zulässig?

Die Ausnahmesituationen, in denen die Desinfektion von Handschuhen in der Pflege oder in medizinischen Einrichtungen zulässig sein und eine ausreichende Hygiene ermöglichen kann, sind:
Routinetätigkeiten an demselben Patienten 
Die Desinfektion Ihrer Handschuhe kann in Ausnahmefällen zulässig sein, wobei eine Erfüllung bestimmter Voraussetzung gegeben sein muss. Fälle, in denen eine Desinfektion denkbar wäre, ist beispielsweise die Durchführung einer Routinetätigkeit, bei der zunächst eine reine und anschließend eine unreine Tätigkeit durchgeführt wird oder andersherum.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Möglichkeit einer Handschuhdesinfektion vom jeweiligen Produkthersteller ausgelobt wird. Darüber hinaus ist das Desinfizieren von Handschuhen nur dann möglich, wenn der Handschuhträger zuvor nicht mit Blut oder anderen Körpersekreten des behandelten Patienten in Kontakt gekommen ist. Da bei Untersuchungen ein solches Risiko in der Regel kaum auszuschließen ist, stellt das Auswechseln der Handschuhe nach einmaligem Gebrauch die sicherere, hygienischere Variante dar.

Beachten Sie zudem, dass es sich bei der Desinfektion von Einmal-Handschuhen um eine Wiederaufbereitungsmaßnahme handelt. Demnach gelten Sie in diesem Fall als neuer Hersteller des Produkts. Das bedeutet, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen müssen, die auch für Hersteller von Einmalprodukten gelten.

Quelle: Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen Österreich (2022): Medizinprodukte für den Einmalgebrauch

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Voraussetzungen für die Handschuhdesinfektion

Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit es zulässig ist, Ihre Handschuhe zu desinfizieren.

1. Hygieneplan beachten 

Ob ein Einweghandschuh desinfiziert anstatt ausgewechselt werden darf, ist im Hygieneplan klar definiert und muss allen Mitarbeitern regelmäßig verdeutlicht werden, vor allem wenn es Änderungen im Hygieneplan gibt.

2. Keine Perforation 

Der Einweghandschuh darf keine Perforation aufweisen.

3. Europäische Norm 374

Der Einweghandschuh muss laut der Europäischen Norm EN 374 als chemikalienbeständig gelten. Bei der Prüfung der 30-minütigen Durchbruchzeit im Rahmen der EN 374 (Schutzindex Klasse 2) muss zudem mindestens ein Alkohol geprüft worden sein.

4. Keine Kontamination 

Die Einmalhandschuhe dürfen nicht mit Blut, Exkreten oder Sekreten in Berührung gekommen sein, d.h. er darf nicht kontaminiert sein.

5. Herstellerangaben beachten 

Des Weiteren muss auf die Herstellerangaben der Handschuhe und des Händedesinfektionsmittels Rücksicht genommen werden. Wird in einer der Herstellerangaben von der Handschuhdesinfektion abgeraten, ist die Desinfektion des Einweghandschuhs nicht zulässig.

6. Passendes Desinfektionsmittel wählen 

Zudem muss das Desinfektionsmittel überhaupt dazu in der Lage sein, den eventuell vorliegenden Infektionserreger abzutöten.

Um auch in diesen Ausnahmefällen eine gute Hygiene in medizinischen Einrichtungen und in der Pflege gewährleisten zu können, dürfen die Einmalhandschuhe auch hier nicht länger als 30 Minuten getragen werden und sie dürfen nur maximal fünf Mal desinfiziert werden. Danach müssen die Handschuhe wieder gewechselt werden. In Intensivbereichen wird vom Robert-Koch-Institut sogar ein Handschuhwechsel nach bereits 15 Minuten empfohlen. Ebenso sollen laut Angaben des RKI die Handschuhe in der Pflege gewechselt werden, nachdem ein Patient gewaschen wurde. 

Wenn Sie sich hinsichtlich der Handschuhdesinfektion in Ihrer Einrichtung bzw. in Ihrem Betrieb unsicher sind, können Sie sich jederzeit an unseren Service wenden. Gern unterstützen wir Sie bei der fachgerechten Desinfektion Ihrer Handschuhe und Hände und stehen Ihnen mit kompetetenter Hilfe und Beratung zur Seite.

Quelle: 
RKI (06.07.2015): Handschuhe desinfizieren
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