VAH - Der Verbund für Angewandte Hygiene e.V.
“Unsere Desinfektionsmittel sind VAH-gelistet.” - Was bedeutet das eigentlich? Auf den Webseiten vieler Anbieter für Desinfektionsmittel sieht man den Hinweis, dass ein entsprechendes Desinfektionsmittel “VAH-gelistet” sei. Doch was bedeutet das überhaupt?
VAH-gelistete Desinfektionsmittel
Bacillol 30 Sensitive Tissues - Desinfektionstücher im Flowpack
desderman - Händedesinfektionsmittel
Instrusol AF plus - Instrumentendesinfektionsmittel
Der Verbund für Angewandte Hygiene e.V. (VAH)
Die Abkürzung VAH steht für den “Verbund für Angewandte Hygiene e.V.”. Er wurde am 11. November 2003 in Frankfurt gegründet.
Zu den Mitgliedern des VAH zählen Experten aus den Fachbereichen Öffentliches Gesundheitswesen, Hygiene und Infektiologie sowie Berufsverbände und wissenschaftliche Fachgesellschaften.
Die Aufgaben des VAH beziehen sich auf die Anwendung von Hygienemitteln. Der Verbund für Angewandte Hygiene e.V. erarbeitet beispielsweise Bewertungsmöglichkeiten und Prüfvorschriften für Desinfektions-, Antiseptik-, Dekontaminations- und Sterilisationsverfahren.
Der VAH bietet die Grundlage für die Kooperation und den fachübergreifenden Erfahrungsaustausch in Arbeitsbereichen, die mit Hygiene zutun haben. Diese Bereiche können sowohl medizinischer als auch nicht-medizinischer Natur sein, beispielsweise in lebensmittelverarbeitenden Bereichen. Im Rahmen des VAH können zudem verschiedenste Unternehmen zur Abstimmung über Toxikologie, Indikation und Ökologie ihrer Produkte sowie über Hygienemaßnahmen zusammenarbeiten.
Ferner wird im Rahmen des Verbundes für Angewandte Hygiene e.V. die Behandlung hygiene-relevanter Themen in anwendungsorientierten, wissenschaftlichen Arbeiten gefördert. Des Weiteren werden von dem VAH Fort- und Weiterbildungen bezüglich “Angewandter Hygiene” angeboten.
Weiterführende Informationen über die Wirkstoffe, Anwendung und Wirksamkeit prophylaktischer Desinfektionsmittel gibt's hier: Desinfektionsmittelliste des Verbundes für Angewandte Hygiene e.V.
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Gegebenenfalls werden auch Werte bezüglich der Viruzidie angegeben, vorausgesetzt die Hersteller des Produktes sind damit einverstanden. Neben den Namen der zertifizierten Produkte werden in der Liste auch die Wirkstoffbasis, die Konzentrationen und die Einwirkzeiten beschrieben.
Zudem wird allgemein über die Anwendung der Desinfektionsmittel informiert. Gesondert ausgewiesen werden diejenigen Produkte, die von der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung von Viruskrankheiten (DVV) zertifiziert wurden.
Die Online-Ausgabe der Desinfektionsmittelliste gibt darüber hinaus auch Auskunft darüber, ob für ein bestimmtes Desinfektionsmittel, dessen Zertifikat vor der Aktualisierung der Liste ablaufen wird, schon ein Antrag für ein Anschlusszertifikat eingereicht wurde. Ist dies der Fall, kann das entsprechende Desinfektionsmittel wahrscheinlich auch längerfristig bedenkenlos verwendet werden.
Des weiteren enthält die Liste die einzelnen, genauestens aufgeschlüsselten Wirkstoffe sowie die Vertriebsfirmen bzw. Hersteller der Produkte inklusive ihrer E-Mail-Adressen.
Der Antrag auf Listung
Wer möchte, dass sein Desinfektionsmittel auch VAH-gelistet wird, muss einen Antrag stellen. Dieser Antrag muss Auskunft über jegliche Wirkstoffe des Desinfektionsmittel inklusive exakter Mengen- und Gewichtsangaben geben, die Werte sowie die gestatteten Schwankungen des pH-Werts, die Dichte und den Brechungsindex enthalten und eine Anwendungsweise empfehlen.
Des Weiteren muss dem Antrag ein Sicherheitsdatenblatt und ein Muster des Desinfektionsmittels (mindestens 200 ml bzw. 200 g) beigelegt werden.
Auf diesem Präparat müssen die Wirkstoffe, das Verfallsdatum, die Chargenbezeichnung sowie Gesetzeshinweise unmissverständlich kenntlich gemacht werden.
Ferner müssen zwei voneinander unabhängige Gutachter jeweils ein vollständiges Gutachten über die Wirksamkeit des Produktes erstellen. Diesem Gutachten müssen auch die entsprechenden Prüfberichte beiliegen. Diese Prüfberichte müssen allerhand Angaben enthalten: Daten des Laboratoriums, Auftraggeber, Eingangsdatum der Proben, Produktname, Prüfzeitraum, Beschreibung des Produktes (Konsistenz, Farbe, Geruch, Aussehen), Herstellungsdatum und/oder Chargennummer, evtl. Verfallsdatum, pH-Wert, Wirkstoffe inklusive Art und Menge sowie die empfohlene Gebrauchskonzentration.
Fällt das Wirksamkeits-Gutachten positiv aus und entspricht es allen Anforderungen, dann erhält das Produkt ein drei Jahre gültiges Zertifikat und wird für diesen Zeitraum in der Desinfektionsmittelliste des VAH gelistet.
Der Antragsteller muss eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, dass die Produkte, die er auf dem Markt verkauft, vollkommen identisch zu den begutachteten Mustern sind.
Zudem muss der Antragsteller eine Einverständniserklärung dafür signieren, dass sein Produkt jederzeit wieder Tests unterzogen werden darf, um erneut Menge und Art der Wirkstoffe sowie die Wirksamkeit zu prüfen.
Sollte der Antragsteller etwas in der Zusammensetzung des Produktes verändern, ist er verpflichtet, dies der Desinfektionsmittelkommission mitzuteilen, bevor er die veränderten Produkte in den Verkehr bringt. Wenn eine derartige Veränderung (beispielsweise in Menge oder Art der Wirkstoffe) des Desinfektionsmittels erfolgt, muss das Produkt vollkommen von Neuem begutachtet werden.
Die Gebühren für die Zertifizierung eines Desinfektionsmittel betragen 1850€ zzgl. MwSt. Soll das Zertifikat nach den drei Jahren verlängert werden, kostet dies weitere 1450€ zzgl. MwSt.
Die Anmerkung zu einem Desinfektionsmittel, dass es VAH-gelistet sei, gibt demnach Auskunft darüber, dass es tatsächlich bakterizid sowie levurozid, gegebenenfalls auch tuberkulozid, fungizid, mykobakterizid oder viruzid wirkt und von kompetenten Fachkräften überprüft wurde.
Daher kann die Listung auf der VAH-Liste als Referenz dafür verwendet werden, dass ein Desinfektionsmittel tatsächlich wirksam ist und keine schädlichen Inhaltsstoffe enthält.
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