Die Europäische Norm 374 (DIN EN 374) - Anforderungen an Chemikalienschutzhandschuhe
Informiert man sich darüber, welcher Einweghandschuh am besten für die eigenen Zwecke geeignet ist, stößt man schnell auf verschiedenste Normen, denen ein Einmalhandschuh entspricht - oder eben nicht.
Die Europäische Norm (EN) 374 ist eine von ihnen. Sie legt fest, ob Handschuhe als Chemikalienschutzhandschuhe geeignet sind oder nicht.Im Folgenden erfahren Sie alles über die aktuelle Europäische Norm 374 und was sich seit den Neuerungen im Jahr 2016 verändert hat.
- Zusammenfassung: Europäische Norm 374 (EN 374)
- Die Europäische Norm 374
- EN 374-1: Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken
- EN 374-2:Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration
- EN 374-3:Bestimmung des Widerstands von Materialien gegen die Permeation von Chemikalien
- EN 374-5:Terminologie und Leistungsanforderungen für Risiken durch Mikroorganismen
- EN 374-4:Bestimmung des Widerstandes gegen Degradation durch Chemikalien
- Die Chemikalienschutzhandschuhe sind sowohl luft- als auch wasserdicht. (EN 374-2)
- Chemikalienschutzhandschuhe des Typ A verhindern bei mindestens 6 verschiedenen Prüfchemikalien mindestens 30 Minuten lang, dass die Chemikalie den Handschuh durchbricht.
- Chemikalienschutzhandschuhe des Typ B verhindern den Chemikaliendurchbruch bei mindestens 3 unterschiedlichen Prüfchemikalien für einen Zeitraum von mindestens 30 Minuten.
- Chemikalienschutzhandschuhe des Typ C verhindern den Chemikaliendurchbruch bei mindestens einer Prüfchemikalie für einen Zeitraum von mindestens 10 Minuten.
- Der Einweghandschuh bietet Schutz gegenüber Bakterien und Pilzen. (EN 374-2)
- Einmalhandschuhe, die auch der EN 374-5 entsprechen, bieten zudem Schutz gegenüber Viren.
- Im Prüfbericht finden Sie Informationen darüber, inwiefern sich die Durchstichfestigkeit des Handschuhs durch den einstündigen Dauerkontakt mit einer flüssigen Chemikalie verändert (EN 374-4).
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Die Europäische Norm 374: Chemikalienschutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen (EN 374)
Die Europäische Norm 374 (EN 374) informiert darüber, wie gut ein Einmalhandschuh den Anwender gegen schädliche Chemikalien und Mikroorganismen schützt.
Um einen Produktvergleich zu ermöglichen und Ihnen als Anwender bei der Auswahl geeigneter Chemikalienschutzhandschuhe zu helfen, werden sowohl die Europäische Norm 374 als auch die Piktogramme, die auf Basis der DIN EN ISO 374 auf die Handschuhboxen aufgedruckt werden, verwendet.
Vor dem Jahr 2016 war die EN 374 in vier Teile untergliedert. Aktuell besteht die Norm nun aus fünf Teilen. Die Änderungen wurden im Jahr 2016 geschrieben und sind seit April 2018 gültig. Es besteht eine Übergangszeit von fünf Jahren. Demnach können Sie bis April 2023 sowohl Schutzhandschuhe finden, die gemäß der alten Version der EN 374 ausgezeichnet sind, als auch Schutzhandschuhe, die gemäß der neuen Regelungen deklariert sind.
Piktogramme seit 2016
Typ A: Ein Chemikalienschutzhandschuhe dieser Typisierung verhindert bei mindestens 6 der Prüfchemikalien den Chemikaliendurchbruch (Permeation) für jeweils mindestens 30 Minuten.
Typ B: Ein Chemikalienschutzhandschuhe dieser Typisierung verhindert bei mindestens 3 der Prüfchemikalien den Chemikaliendurchbruch (Permeation) für jeweils mindestens 30 Minuten.
Typ C: Ein Chemikalienschutzhandschuhe dieser Typisierung verhindert bei mindestens einer der Prüfchemikalien den Chemikaliendurchbruch (Permeation) für mindestens 10 Minuten. (Ehemals wurden Einweghandschuhe dieser Kategorie mit einem Becherglas gekennzeichnet.)
Der erste Teil der Norm (EN 374-1) definiert die Leistungsanforderungen an die Chemikalienschutzhandschuhe, also inwiefern die Einmalhandschuhe vor Chemikalien schützen sollen. Bisher wurde der Schutz eines Handschuhs gegenüber Chemikalien gemäß der Europäischen Norm 374 mit zwei verschiedenen Piktogrammen deklariert. Ein weiteres Piktogramm fand Verwendung, um einem Handschuh den Schutz vor Mikroorganismen wie Bakterien und Pilzen zu bescheinigen.
Während in diesem ersten Teil der Norm bisher angenommen wurde, dass die Chemikalienschutzhandschuhe auch einen entsprechenden Schutz gegen Mikroorganismen (d.h. Bakterien & Pilzen) bieten, bezieht sich der erste Teil der DIN EN ISO 374 seit 2016 ausschließlich auf den Schutz gegenüber Chemikalien. Mikroorganismen werden an dieser Stelle nicht mehr als mögliche Risiken erwähnt.
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Schutz gegen Flüssigkeit und Chemikalien
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Schutz gegen getestete Prüfchemikalien
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Schutz vor Risiken durch Mikroorganismen
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Nachdem im Jahr 2014 ein vierter Teil der Norm (EN 374-4) ergänzt wurde, folgte im Jahr 2016 ein fünfter Teil. Dieser fünfte Teil der Norm geht nun explizit auf Mikroorganismen als Risiken ein. Das Piktogramm, welches für den Schutz gegen Mikroorganismen steht, fällt an dieser Stelle somit weg und wird neuerdings erst in DIN EN ISO 374-5 aufgegriffen.
Auch das Becherglas-Piktogramm gibt es seit den Neuerungen von 2016 nicht mehr. Demnach werden die Einmalhandschuhe nun nicht mehr in wasserfeste und chemikalienfeste Handschuhe aufgeteilt. Stattdessen werden Chemikalienschutzhandschuhe nach der erneuerten Europäischen Norm 374 nun nach Typ A, Typ B oder Typ C typisiert.
Die Buchstaben unter dem Erlenmeyerkolben geben an, mit welchen Prüfchemikalien die Durchbruchzeit des jeweiligen Chemikalienschutzhandschuhs getestet wurde. Bis 2016 wurden in der Europäischen Norm 374 zwölf verschiedene standardisierte Prüfchemikalien benannt, nach denen die Durchbruchzeit eines Handschuhs getestet werden konnte. Diese wurden nun um 6 weitere Chemikalien erweitert, wodurch im ersten Teil der EN 374 nun insgesamt 18 Prüfchemikalien festgelegt werden.
Jeder dieser Prüfchemikalien ist ein Kennbuchstabe zugeordnet, anhand dessen Sie erkennen können, mithilfe welcher Prüfchemikalien die Durchbruchzeit des Handschuhs getestet wurde. Die Kennbuchstaben finden Sie unter dem Erlenmeyerkolben-Piktogramm auf Ihrer Handschuhbox.
Kennbuchstabe
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Prüfchemikalie
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CAS-Nr.
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Klasse
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Bisher
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A
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Methanol
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67-56-1
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Primärer Alkohol
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B
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Aceton
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67-64-1
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Keton
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C
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Acetonitril
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75-05-8
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Nitril
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D
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Dichloromethan
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75-09-2
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Chlorierter Kohlenwasserstoff
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E
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Kohlenstoffdisulfid
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75-15-0
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Schwefelhaltige organische Verbindung
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F
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Toluol
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108-88-3
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Aromatischer Kohlenwasserstoff
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G
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Diethylamin
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109-89-7
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Amin
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H
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Tetrahydrofuran
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109-99-9
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Heterozyklische und Ätherverbindungen
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I
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Ethylacetat
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141-78-6
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Ester
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J
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n-Heptan
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142-82-5
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Aliphatischer Kohlenwasserstoff
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K
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Natriumhydroxid 40%
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1310-73-2
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Anorganische Base
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L
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Schwefelsäure 96%
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7664-93-9
|
Anorganische Säure, oxidierend
|
|
Neu
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M
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Salpetersäure 65%
|
7698-37-2
|
Anorganische Säure, oxidierend
|
N
|
Essigsäure 99%
|
64-19-7
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Organische Säure
|
|
O
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Amoniakwasser 25%
|
1336-21-6
|
Organische Base
|
|
P
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Wasserstoffperoxid 30%
|
7722-84-1
|
Peroxid
|
|
S
|
Flusssäure 40%
|
7664-39-3
|
Anorganische Säure
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|
T
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Formaldehydrid 37%
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50-00-0
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Aldehyd
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Warnhinweise für Chemikalienschutzhandschuhe
Die Norm DIN EN ISO 374-1 gibt zudem vor, dass in der Benutzeranleitung der Chemikalienschutz-handschuhe diverse Warnhinweise enthalten sein müssen. Da die wenigsten Anwender vor dem Tragen eines Einmalhandschuhs die gesamte Benutzeranleitung durchlesen, möchten wir Sie hier auf die Warn-hinweise hinweisen, die Sie in der Benutzeranleitung eines Chemikalienschutzhandschuhe nach EN 374 finden würden und die es im Arbeitsalltag zu berücksichtigen gilt:
"Diese Information macht keine Angaben zur tatsächlichen Schutzdauer am Arbeitsplatz und zur Unterscheidung von Gemischen und reinen Chemikalien."
"Es wird eine Überprüfung empfohlen, ob die Handschuhe für die vorgesehene Verwendung geeignet sind, da die Bedingungen am Arbeitsplatz in Abhängigkeit von Temperatur, Abrieb und Degradation von denen der Typprüfung abweichen können."
"Der Widerstand gegen Chemikalien wurde unter Laborbedingungen an Proben beurteilt, die lediglich von der Handinnenfläche entnommen wurden und bezieht sich ausschließlich auf die geprüften Chemikalien. Er kann anders sein, wenn die Chemikalie in einem Gemisch verwendet wird."
"Wurden Schutzhandschuhe bereits verwendet, können sie aufgrund von Veränderungen ihrer physikalischen Eigenschaften geringeren Widerstand gegen gefährliche Chemikalien bieten. Durch Berührung mit Chemikalien verursachte Degradation, Bewegungen, Fadenziehen, Reibung usw. kann die tatsächliche Anwendungszeit wesentlich reduziert werden. Bei aggressiven Chemikalien kann die Degradation der wichtigste Faktor sein, der bei der Auswahl von gegen Chemikalien beständigen Handschuhen zu berücksichtigen ist."
EN 374-2: Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration
Im Rahmen dessen werden eine Wasser-Leck-Prüfung und eine Luft-Leck-Prüfung gemacht. Das heißt, man lässt entweder Wasser oder Luft in den Handschuh strömen und überprüft anschließend, ob Wasser/Luft ausgetreten sind oder ob der Handschuh tatsächlich dicht ist.
Es ist offenkundig, dass ein Einweghandschuh, der den Anwender vor Chemikalien schützen soll, luftdicht sowie wasserdicht ist. Ein Chemikalienschutzhandschuh muss dieser Norm somit in jedem Falle standhalten. Ein gesondertes Piktogramm für Wasser- bzw. Luftdichtheit gibt es nicht. Vor den Neuerungen der Europäischen Norm 374 wurde diese Wasser- bzw. Luftdichtheit mit dem Becherglas-Piktogramm gekennzeichnet.
EN 374-3: Bestimmung des Widerstands von Materialien gegen die Permeation von Chemikalien
Bis 2016 wurden in der EN 374-3 sechs verschiedene Permeationslevel definiert, denen ein Handschuh entsprechen kann. Permeation bedeutet hier, dass eine flüssige Chemikalie den Handschuh durchdringt. Das Permeationslevel gibt somit an, wie lange der Einweghandschuh drei der Prüfchemikalien mindestens standhält.
Seit den Neuerungen im Jahr 2016 wurde dieser dritte Teil der Europäischen Norm 374 gestrichen. Stattdessen wird auf die EN 16523-1 verwiesen. Die Norm EN 16523-1 beschreibt das Prüfverfahren detaillierter als es bisher in der EN 374-3 der Fall war.
Gemäß der EN 16523-1 muss zur Prüfung des Permeationslevels eine Handschuhprobe zwischen ein Behältnis mit den entsprechenden Prüfchemikalien (gasförmig oder flüssig) und ein Sammelbehältnis gespannt werden. Anschließend wird überprüft, ob die Handschuhprobe verhindert hat, dass die Chemikalie in das Sammelbehältnis vorgedrungen ist bzw. wie konzentriert die Prüfchemikalie im Sammelbehältnis auftritt.
1
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> 10 Min.
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2
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> 30 Min.
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3
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> 60 Min.
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4
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> 120 Min.
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5
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> 240 Min.
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6
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> 480 Min.
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Für Sie als Anwender hat diese Änderung keine nennenswerte Relevanz. Es ändert sich lediglich die Kennzeichnung. Das Permeationslevel wird also nicht mehr im Rahmen der EN 374-3 angegeben, sondern mit der EN 16523-1.
Die EN 374-3 verweist seit 2016 auf die EN 16523-1. Mit dem in dieser Norm beschriebenen Testverfahren wird geprüft, wie lange ein Chemikalienschutzhandschuh mindestens drei verschiedenen Prüfchemikalien standhalten kann.
EN 374-4: Bestimmung des Widerstandes gegen Degradation durch Chemikalien
Seit 2014 hat die Europäische Norm 374 nicht mehr bloß 3 Teile, sondern wurde um diesen Teil erweitert.
Der vierte Teil der Europäischen Norm 374 (EN 374-4) befasst sich mit der Frage, inwieweit sich die mechanisch-physikalischen Materialeigenschaften des Chemikalienschutzhandschuhs im Kontakt mit den Prüfchemikalien verändern (Degradation).
Von einer Veränderung des Handschuhmaterials kann unter anderem gesprochen werden, wenn der Einmalhandschuh spröde wird oder wenn die Elastizität und Reißfestigkeit des Einmalhandschuhs beeinträchtigt wird. Bei der Prüfung werden sowohl Änderungen berücksichtigt, die nur während des Chemikalienkontaktes auftreten, als auch Änderungen, die über den direkten Kontakt hinaus bestehen bleiben.
Durch die Erweiterung der Europäischen Norm 374 um diesen vierten Teil können Hersteller nun besser beurteilen, wie lange ein Chemikalienschutzhandschuh im Umgang mit diversen Chemikalien getragen werden kann, ob er wiederverwendet werden darf und ob/wann/wo ein Handschuh eingesetzt werden darf.
Während Handschuhhersteller zuvor verschiedenste Test- und Bewertungskriterien benutzt haben, um die Degradation von Chemikalienschutzhandschuhen zu beurteilen, liefert die EN 374-4 nun ein standardisiertes Messverfahren für Degradation.
Gemäß dieses Messverfahrens wird ein Einweghandschuh einem einstündigen Dauerkontakt mit einer der 18 flüssigen Prüfchemikalien ausgesetzt. Anschließend wird geprüft, inwiefern sich die Durchstichfestigkeit des Handschuhs verändert hat.
Schlussfolgerungen möglicher Ergebnisse sind in der EN 374-4 nicht enthalten. Die Messergebnisse müssen somit im Einzelfall individuell beurteilt werden.
Die Bestimmung des Widerstandes gegen Degradation ist vor allem für diejenigen Anwender wichtig, die die nachgewiesenen Durchbruchzeiten des Handschuhs voll ausreizen oder die Handschuhe mehrfach tragen möchten.
EN 374-5: Terminologie und Leistungsanforderungen für Risiken durch Mikroorganismen
Im Jahr 2016 wurde die Europäische Norm 374 zusätzlich um einen fünften Teil erweitert - die EN 374-5.
Einmalhandschuhe, die der EN 374-5 entsprechen, schützen den Anwender vor Bakterien, Pilzen und ggf. Viren.
Wenn ein Einmalhandschuh den Anforderungen der ehemaligen EN 374-2 (Penetration) standhält, er-füllt die entsprechende Handschuhbox die Vorgaben, um mit dem Piktogramm versehen werden, welches Schutz gegen Bakterien und Pilze verspricht.
Der Schutz vor Bakterien und Pilzen wird gemäß der ehemaligen EN 374-2 mithilfe einer Wasser-Leck-Prüfung und eine Luft-Leck-Prüfung getestet.
Wenn ein Einmalhandschuh zusätzlich das Prüfverfahren B gemäß ISO 16604 erfolgreich durchläuft, bietet der Handschuh einen zusätzlichen Schutz gegenüber Viren.
In diesem Prüfverfahren wird der Handschuh einer Kontaminationsflüssigkeit ausgesetzt, die mit einer Bakteriophage (Phi-X-174) versetzt wurde. Bei einer Bakteriophage handelt es sich um die Simulation eines Virus', der bei einem Menschen zu einer Krankheit führen würde.
Wenn der Einweghandschuh diesem Prüfverfahren erfolgreich standhält, ist er zum Schutz gegen Viren geeignet. Dies wird mithilfe des „VIRUS“-Schriftzuges unter dem Piktogramm deutlich gemacht.
Bei Fragen bezüglich der Durchbruchzeiten bestimmter Produkte bei bestimmten Substanzen, können Sie unser Team jederzeit kontaktieren. Wir beraten Sie gern.
Chemikalienbeständige Einmalhandschuhe gemäß EN 374
- EN ISO 374-1:2018-10-15
- DIN EN 374-2:2015-03
- DIN EN 374-3:2003-12
- DIN EN 16523-1:2015
- DIN EN 374-4:2014-3
- DIN EN ISO 374-5:2017-3
- MAPA PROFESSIONNEL (k.A.): "Revision of Standard EN 374"
- UVEX ARBEITSSCHUTZ GmbH (17.03.2017): EN 374: Normänderung für Chemikalienschutzhandschuhe
- Dr. Curt Haefner-Verlag GmbH (15.11.2016): Hand- und Hautschutz
- Bundesverband Handschutz e.V. (01.2007): Korrekte Kennzeichnung von Schutzhandschuhen,